Kindeswohl im Sportverein

Rahmenvereinbarung zum Schutz des Kindeswohls mit dem MKK


25.10.2017

Bild: Sportkreis Main-Kinzig
Bild: Sportkreis Main-Kinzig

In diesen Tagen haben Landrat Thorsten Stolz, Beigeordneter Matthias Zach für den Main-Kinzig-Kreis sowie Stefan Bahn und Florian Dinges für den Sportkreis Main-Kinzig eine Vereinbarung zum Schutz des Kindeswohls im Sport im Landratsamt in Gelnhausen unterzeichnet. Hintergrund ist das überarbeitete Bundeskinderschutzgesetz, das eine solche Kooperation vorsieht.   

 

Für Sportkreisvorsitzenden Stefan Bahn ist dies die wichtigste Unterschrift in seiner Amtsperiode. Werde doch mit dieser Vereinbarung viel Bürokratie von den ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen genommen und gleichzeitig dem Schutz des Kindeswohls die notwendige Aufmerksamkeit gegeben. „Sportvereine dürfen bei Kindeswohlgefährdung nicht wegschauen, sondern sollen eine Kultur des Hinsehens leben. Das heißt, Kinderschutz ist im Verein verankert und es gibt ein gemeinsames Verständnis davon, wie für das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Verein gesorgt wird“, so die gemeinsame Überzeugung der vier Unterzeichner.

 

Landrat Thorsten Stolz freut sich, dass in diesem sensiblen Thema nun eine Rahmenvereinbarung mit dem Sportkreis getroffen werden konnte und somit alles für das Wohl der Kinder getan wird. „Jeder Missbrauch muss verhindert werden“, unterstreicht er die Bedeutung der Erklärung. Umkehrt müssten die Bürokratie sowie die möglichen Überprüfungen der neben- und ehrenamtlich tätigen Personen an die Gegebenheiten im Sport angepasst werden.

 

Wenn Eltern ihre Kinder in einem Sportverein anmelden, verlassen sie sich darauf, dass sie dort vor Gewalt sicher sind. Wie Jugenddezernent Matthias Zach betont, soll der Sportverein ein Ort sein, an dem Spaß und Bewegung im Vordergrund stehen. Allerdings habe die Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass eine besondere Aufmerksamkeit nötig sei, damit mögliche Täterinnen und Täter die besonderen Rahmenbedingungen im Sportverein nicht für Grenzüberschreitungen und sexuellen Missbrauch ausnutzen können.   

 

Landrat Thorsten Stolz und Sportkreisvorsitzender Stefan Bahn sind sich einig, dass mit der nun geschlossenen Vereinbarung die Arbeit für die Vereine nicht noch weiter erschwert wird. In den anderen Kreisen in Hessen wurden Vereinbarungen zwischen jedem Verein und dem Kreis geschlossen und daher die Vereine in ein enges Muster gedrängt. Im Main-Kinzig-Kreis wurde daher ausführliche Gespräche zwischen dem Sportkreis und dem Jugendamt und den politischen Entscheidungsträgern geführt. So wurde ein Weg gefunden, um auf der einen Seite den erforderlichen Schutz der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten und auf der anderen Seite die ehrenamtlich geführten Vereine nicht in Verwaltungsvorschriften „ersticken zu lassen“.

 

Bezüglich einer Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis haben einige Kreisjugendämter deutlich engere Vorgaben gemacht. Einige erwarten diese Einsichtnahme von jeder Person, die eine Sportgruppe mit Kindern oder Jugendlichen im Verein beaufsichtigt; oft

schon für Aufsichtspersonen ab einem Alter von 14 Jahren. So wäre die Beförderung zu einem Auswärtsspiel einer Mannschaft – welches ohne das Engagement der Eltern gar nicht funktionieren würde – nicht mehr durchführbar, so die Ansicht des Sportkreises. Der Sportbetrieb würde zum Erliegen kommen.  

 

Diese Vorgaben basieren auf einer Interpretation des Bundeskinderschutzgesetzes, die vom Main-Kinzig-Kreis und dem Sportkreis Main-Kinzig nicht geteilt wird. „Die Vereinbarung hier im  Main-Kinzig-Kreis ist näher an der Wirklichkeit und damit auch besser umsetzbar“, betont Florian Dinges, stellvertretender Sportkreisvorsitzender und langjähriger Jugendwart des Sportkreises.  

 

Die Vertragspartner appellieren an alle Vereine „hinzuschauen, abzuwägen und zu handeln“, um Kindesmissbrauch im Sport keine Chance zu geben. Mögliche Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung seien ernst zu nehmen, sie müssten thematisiert und dürften nicht ignoriert werden. Die Vertragspartner möchten dabei die Vereine unterstützen, ein wirksames  Schutz- und Interventionskonzept in den Vereinen aufzustellen und bieten Fortbildungsmöglichkeiten im Einsatz gegen sexualisierte Gewalt an.

 

Die Sportvereine werden dazu aufgefordert für eine ausreichende Schulung ihrer Mitarbeiter/innen zu sorgen. Dies kann durch regionale Angebote erfolgen, aber auch durch vereinsinterne Schulungen, die vom Sportkreis in Zusammenarbeit mit der Sportjugend Hessen angeboten werden. Der Sportkreis hat in den letzten Jahren diese Schulungen schon stark ausgebaut und hat im Vorgriff auf die Vereinbarung bereits in diesem Jahr in allen drei Teilen des Main-Kinzig-Kreises entsprechende Seminare durchgeführt. „Dieses werden wir weiter intensivieren und neben den Übungsleiterausbildungen auch die Vorstände entsprechend schulen“, kündigt Stefan Bahn ein verstärktes Engagement des Sportkreises an.

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Vereinbarung zum Thema Kindeswohl in Sportvereinen
Vereinbarung_72a_SGB_VIII_final Oktober
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Anlagen zur Vereinbarung
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