Welche Maßnahmen sollten die Sportvereine ergreifen?
Beispielsformulierung der Satzung:
„Der Muster-Sportverein ist parteipolitisch neutral. Er bekennt sich zu den Grundsätzen der Menschenrechte, zur Freiheit des Gewissens und der Freiheit in demokratischer Gesellschaft. Der Muster-Sportverein wendet sich gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie gegen antidemokratische, nationalistische und antisemitische Tendenzen. Er fördert die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Er tritt allen auftretenden Diskriminierungen und Benachteiligungen von Menschen, insbesondere wegen ihrer Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder Behinderung entgegen. Der Muster-Sportverein verurteilt jegliche Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist.“
Die Aufnahme und die Veröffentlichung von wenig bekleideten Kindern und Jugendlichen sollte vermieden werden.
Regeln aufstellen, um Graubereiche zu vermeiden! (Umkleiden/Duschen, Jugendschutzbestimmungen, 4-Augen-Prinzip, Körperliche Kontakte, Übernachtungssituationen)
Die Einsichtnahme wird durch zwei Personen dokumentiert. Diese Personen sollten dem Vorstand angehören oder ein evtl. berufender Kindesschutz-Beauftragter sein. Das erweiterte Führungszeugnis darf bei der Einsichtnahme nicht älter als 3 Monate sein; spätestens nach 5 Jahren sollte ein aktuelles Führungszeugnis eingesehen werden.
Ziel ist es, die Übungsleiter/innen zu qualifizieren und zu sensibilisieren und ihre Bereitschaft zu stärken, Auffälligkeiten nach zu gehen, sich ggf. Rat zu holen und sich aktiv für das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu einzusetzen.
Diese Person sollte außerhalb des Vorstandes gefunden werden und Qualifizierungsmaßnahmen besucht haben (z.B. Seminare beim Landessportbund Hessen). Diese Person sollte im Verein als Ansprechpartner bei Kinder, Jugendlichen und Eltern bekannt sein. (Besser wäre es einen weiblichen und einen männlichen Kindesschutz-Beauftragten im Verein zu implementieren.)
- Der „Kinderschutzbeauftragte“ …
- ist Vertrauenspersonen für alle Mitglieder
- koordiniert Präventionsmaßnahmen
- steht im Verdachtsfall als Ansprechperson zur Verfügung
- nimmt Kontakt zu einer Fachberatungsstelle auf
Wenn Sie noch Fragen haben oder Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Geschäftstelle; die Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden Sie hier.
... die Sie zu diesem sensiblen Thema unterstützen, z. B. Empfehlungen für das Verhalten bei Freizeiten und Trainingslagern, Formulare für die Beantragung und Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, Bausteine für Satzungen u. v. m. finden Sie auf der Homepage der Sportjugend Hessen: