Kindeswohl im Sportverein

Handlungsempfehlungen des Sportkreises Main-Kinzig e.V.


Hintergrund

  • Ziel ist vornehmlich, dass die ehrenamtlich Tätigen den Kinderschutz und die Prävention in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen als selbstverständlich wahrnehmen, für das Thema sensibilisiert werden und präventive Strukturen aufbauen.              -> Besserer Schutz von Kindern!
  • Umsetzung des § 72a Abs. 3 und 4 SGB VIII Bundeskinderschutzgesetz

 

Was ist für Sportvereine im Main-Kinzig-Kreis zu tun?

Welche Maßnahmen sollten die Sportvereine ergreifen?

  •  Der Schutz von Kindern und Jugendlichen sollte in der Satzung des Vereins verankert sein.

Beispielsformulierung der Satzung:

„Der Muster-Sportverein ist parteipolitisch neutral. Er bekennt sich zu den Grundsätzen der Menschenrechte, zur Freiheit des Gewissens und der Freiheit in demokratischer Gesellschaft. Der Muster-Sportverein wendet sich gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie gegen antidemokratische, nationalistische und antisemitische Tendenzen. Er fördert die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Er tritt allen auftretenden Diskriminierungen und Benachteiligungen von Menschen, insbesondere wegen ihrer Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder Behinderung entgegen. Der Muster-Sportverein verurteilt jegliche Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist.

 

  • Keine Fotoaufnahmen

Die Aufnahme und die Veröffentlichung von wenig bekleideten Kindern und Jugendlichen sollte vermieden werden.

 

  • Verhaltenskodex im Verein erstellen

Regeln aufstellen, um Graubereiche zu vermeiden! (Umkleiden/Duschen, Jugendschutzbestimmungen, 4-Augen-Prinzip, Körperliche Kontakte, Übernachtungssituationen)

 

  • Von allen lizenzierten und nichtlizenzierten Übungsleiter wird der Kodex zum Kindeswohl und das erweitere Führungszeugnis vorgelegt.

Die Einsichtnahme wird durch zwei Personen dokumentiert. Diese Personen sollten dem Vorstand angehören oder ein evtl. berufender Kindesschutz-Beauftragter sein. Das erweiterte Führungszeugnis darf bei der Einsichtnahme nicht älter als 3 Monate sein; spätestens nach 5 Jahren sollte ein aktuelles Führungszeugnis eingesehen werden.

 

  • Interne Vereinsveranstaltungen und Qualifizierungsmaßnahmen sind Bestandteile der Übungsleiter/innen-Ausbildung im Verein und werden von den Trainer/innen regelmäßig wahrgenommen.

Ziel ist es, die Übungsleiter/innen zu qualifizieren und zu sensibilisieren und ihre Bereitschaft zu stärken, Auffälligkeiten nach zu gehen, sich ggf. Rat zu holen und sich aktiv für das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu einzusetzen.

 

  • Die Vereine haben mindestens eine qualifizierte Person („Kindesschutz-Beauftragter“) zu benennen, welche für das Thema „Kindeswohl“ im Verein zuständig ist.

Diese Person sollte außerhalb des Vorstandes gefunden werden und Qualifizierungsmaßnahmen besucht haben (z.B. Seminare beim Landessportbund Hessen). Diese Person sollte im Verein als Ansprechpartner bei Kinder, Jugendlichen und Eltern bekannt sein. (Besser wäre es einen weiblichen und einen männlichen Kindesschutz-Beauftragten im Verein zu implementieren.)

  • Der „Kinderschutzbeauftragte“ …
    • ist Vertrauenspersonen für alle Mitglieder
    • koordiniert Präventionsmaßnahmen
    • steht im Verdachtsfall als Ansprechperson zur Verfügung
    • nimmt Kontakt zu einer Fachberatungsstelle auf
  • Der Vereinsvorstand ist in enger Abstimmung mit dem Kindesschutz-Beauftragten und lässt sich regelmäßig über die Arbeit informieren.
  • Auch die Eltern der Kinder und Jugendliche sollten über das Thema informiert werden.
    • Regelmäßige Elternabende in den einzelnen Kinder- und   Jugendgruppen
    • Absprachen treffen und Regeln vereinbaren, z.B. Bringen und  Abholen der Kinder, Eltern in Umkleidekabinen, Sensibilisierung Dusch- und Umkleidesituation
    • Aufklärung über präventives Verhalten durch die Eltern
  • Kinder und Jugendliche im Verein stärken.
    • Kinder und Jugendliche über Ihre Rechte aufklären!
    • Kindesschutz-Beauftragten vorstellen.

 

Wenn Sie noch Fragen haben oder Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Geschäftstelle; die Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden Sie hier.

Beispiele, Vordrucke, weitere Informationen und Materialien

... die Sie zu diesem sensiblen Thema  unterstützen, z. B. Empfehlungen für das Verhalten bei Freizeiten und Trainingslagern, Formulare für die Beantragung und Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, Bausteine für Satzungen u. v. m. finden Sie auf der Homepage der Sportjugend Hessen:

Kindeswohl : Sportjugend Hessen (sportjugend-hessen.de)