Datenschutz in der Vereinsarbeit


03.04.2019

Als ausgesprochener Spezialist in Sachen datenschutzrechtliche Fragen für Vereine, verdeutlichte Dr. Weller, dass sich im Grunde genommen jeder Hessische Verein mit dieser Thematik auseinander setzen muss, denn im Rahmen der Vereinsverwaltung muss die neue Grundverordnung beachtet und angewendet werden.

Ein umfangreicher Themenkatalog stand an diesem Tag auf dem Programm. Was bedeutet Datenschutz für die Vereinspraxis? Welche Mitgliedsdaten dürfen erhoben und verarbeitet werden und wer ist hierfür zuständig? Ist es erlaubt, persönliche Daten an andere im Verein oder gar außerhalb weiterzuleiten oder zu veröffentlichen (z.B. in der Vereinszeitung oder auf der Homepage)? Was muss hierbei gegebenenfalls beachtet werden? Welche Rechte haben die Mitglieder? Haftet der Vorstand im Fall von Datenmissbrauch?

So müssen z.B. Vereine nach der neuen Grundverordnung einen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellen, wenn mindestens zehn Personen ständig mit der, automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten“ beschäftigt sind. Das bedeutet, dass schon rein rechtlich sehr viele hessische Vereine einen DSB bestellen müssen. Denn nicht nur Vorstandsmitglieder hantieren mit Daten, häufig auch Übungsleiter, etwa beim abgleichen, ob alle Teilnehmer ihres Angebots auch Vereinsmitglieder sind. Prinzipiell ist es für alle Vereine sinnvoll, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Auch hier kamen wichtige Fragen auf. Wer darf Datenschutzbeauftragter werden? Welche fachlichen Anforderungen sind an einen Datenschutzbeauftragten zu stellen und wie sieht dessen Arbeit in der Praxis aus?

Diese und weitere Fragen wurden anhand von Fallbeispielen in diesem Seminar ausführlich behandelt und lebhaft diskutiert. Wichtige Informationen zu diesem Thema sind auch auf dem Vereinsberater-Portal des LsbH unter

www.lsbh-vereinsberater.de/datenschutz/neues-datenschutzrecht zu finden.

Zum Ende dieses lehrreichen und sehr informativen Seminars mit insgesamt acht Lerneinheiten konnten zwanzig Teilnehmer das Zertifikat als ausgebildeter Datenschutzbeauftragter im Verein entgegen nehmen.

Foto: Ursula Steinau
Foto: Ursula Steinau